AGB Fellow Digitals GmbH

Fassung 1. Februar 2023

Ihr Vertragspartner ist die Fellow Digitals GmbH mit Sitz in der Brüsseler Str. 25 in 50674 Köln (nachfolgend „Fellow Digitals“). Fellow Digitals hat über 20 Jahre Erfahrung in der Konzipierung, Entwicklung, Ausführung und Betreuung von Cloud-basierten Software-Anwendungen. Sicherheit, Kontinuität und Datenschutz sind uns ein großes Anliegen.

Nachstehend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind möglichst übersichtlich gehalten und beschreiben, was Sie von uns erwarten können.

1. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung eines Software-Tools (nachfolgend das „Tool“) durch Fellow Digitals zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung.

1.2. Der Leistungsumfang des Tools ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung. Der Leistungsumfang des Tools hängt von der vom Kunden gewählten Anwendungsvariante ab.

1.3. Darüberhinausgehende Leistungen, wie z.B. eine kundenindividuelle Anpassung des Tools, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, und erfolgen ausschließlich gegen Vergütung.

1.4. Das Tool wird dem Kunden ausschließlich als Software as a Service (SaaS) ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet zur Verfügung gestellt.

1.5. Fellow Digitals kann aktualisierte Versionen des Tools bereitstellen.

2. Nutzungsrecht und Nutzungsumfang

2.1. Fellow Digitals räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, auf das Tool mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und diese für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software, erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fellow Digitals.

2.2. Der Kunde darf das Tool nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das Tool, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt Dritten zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

2.3. Fellow Digitals ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.

3. Verfügbarkeit und Störungen

3.1. Das Tool steht dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden am Tag/7 Tage in der Woche mit Ausnahme der im Service Level Agreement geregelten Pflege- und Wartungsfenster zur Nutzung zur Verfügung zur Verfügung.

3.2. Für die Verfügbarkeit und das Störungsmanagement verweist Fellow Digitals auf das Service Level Agreement.

4. Support

4.1. Fellow Digitals bietet für Fragen rund um die Nutzung des Tools und zur Unterstützung der Kunden ein Support Desk an, das per E-Mail unter support@fellowdigitals.com oder telefonisch an Werktagen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr über die Telefonnummer +49 (0)221 828 293 64 erreichbar ist.

4.2. Für weitere Einzelheiten verweist Fellow Digitals auf das Service Level Agreement.

4.3. Falls vom Kunden gewünscht, bietet Fellow Digitals Schulungen und Workshops für Kunden an oder unterstützt den Kunden bei der Implementierung der Anwendung in seinem Unternehmen. Derartige Leistungen werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung erbracht und erfolgen nur gegen Vergütung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Für die Bereitstellung einer Internetverbindung und funktionstüchtiger Soft- und Hardware ist der Kunde verantwortlich.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, Fellow Digitals bei der Einrichtung des Tools zur Anwendung durch den Kunden zu unterstützen und in seinem Unternehmen die zur Vertragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sowie Identifikations- und Authentifikationsdaten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte zu speichern und/oder im Rahmen des Tools zu verbreiten, deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstößt. Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Leistungsschutzrechte) verfügt. Der Kunde ist verpflichtet, keine pornographischen, diskriminierenden, rassistischen, ehrverletzenden, verleumderische oder wettbewerbswidrige Inhalte zu verbreiten oder zu speichern.

6. Vergütung, Zahlungsfrist, Zahlungsverzug

6.1. Der Kunde schuldet Fellow Digitals die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung berechnet sich auf Basis der Anzahl der registrierten Anwender. Von der Vergütung nicht umfasst sind alle Mehraufwendungen und Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges.

6.2. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, stellt Fellow Digitals die vereinbarte Vergütung jährlich im Voraus in Rechnung. Der Rechnung ist innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig.

6.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Fellow Digitals berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang des Kunden zum Tool zu sperren. Während der Sperrung hat der Kunden keinen Zugriff auf die Daten des Tools.

6.5. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

7. Daten, Datensicherung und Datenschutz

7.1. Die vom Kunden und den Anwendern bei der Nutzung des Tools eingegebenen, dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (Kundendaten) stehen ausschließlich dem Kunden zu.

7.2. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit und nach Beendigung des Vertrages innerhalb einer Frist von 30 Tagen die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht oder Vermieterpfandrecht von Fellow Digitals besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Bereitstellung zum Download oder – auf Wunsch des Kunden – durch Datenversand. Für den Datenversand können Kosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.

7.3. Nach Beendigung des Vertrages und Ablauf der 30-Tage-Frist wird Fellow Digitals alle Kundendaten definitiv löschen.

7.4. Fellow Digitals trifft Maßnahmen zur Datensicherung im Falle einer Störung. Näheres regelt das Service-Level-Agreement.

7.5. Soweit Fellow Digitals auf personenbezogene Daten des Kunden oder der Anwender zugreifen kann, wird Fellow Digitals ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Fellow Digitals trifft angemessen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und der DSGVO verantwortlich.

7.6. Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt Fellow Digital im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

7.7. Fellow Digitals setzt als Rechenzentrum einen in der Europäischen Union ansässigen Hoster ein.

8. Mängel der Leistung

8.1. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.

8.2. Die verschuldensunabhängige Haftung von Fellow Digitals wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1. Schadensersatzansprüche gegen Fellow Digitals sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Fellow Digitals, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Fellow Digitals nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Fellow Digitals, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Fellow Digitals haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

10. Vertragslaufzeit, Preisanpassung und Kündigung

10.1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um eine Periode von einem weiteren Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende. Fellow Digitals kann dem Kunden vier Monate vor Vertragsende eine Preisänderung für die folgende Vertragsperiode vorschlagen.

10.2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, E-Mail ist hierfür ausreichend.

10.3. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtiger Grund ist insbesondere, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus Art. 5.4. nicht nachkommt, mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren (oder ein vergleichbares Verfahren) eröffnet wurde.

11. Änderung der AGB

11.1. Fellow Digitals ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Ankündigungsfrist von sechs Wochen per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Fellow Digitals wird den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.

12. Geheimhaltung

12.1. Fellow Digitals und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit über alle Informationen und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Informationen über die jeweilige Betriebsorganisation, Drittkunden, Datenbestände, Produkte und Dienstleistungen, von denen sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Weitergabe der betreffenden Informationen und Geschäftsgeheimnisse aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder einer gesetzlichen Vorschrift erfolgt.

12.2. Informationen, die von einer der beiden Parteien als vertraulich angedeutet werden, sind in jedem Falle vertraulich. Vertraulich sind in keinem Falle solche Informationen, die bereits öffentlich waren oder später öffentlich geworden sind, oder die von einem Dritten stammen, dem keine Geheimhaltungspflicht auferlegt war.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Bestimmung.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

13.3. Anlagen, auf die Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebende Streitigkeiten ist Köln.